1. Vertragsparteien
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und der Schreibservice die Wortmanufaktur Kerstin Scheffer, Surmannskamp 13, 45661 Recklinghausen (Auftragnehmer). Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsschluss bedarf es des Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. Beide - Auftragserteilung und Auftragsbestätigung - können mündlich erteilt werden. Der Vertragsschluss erfolgt mit Erteilung der mündlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.
4. Auftragsbestätigung
Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.
5. Verwendung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
6. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
Die Leistungen des Schreibservice erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Schreibservice übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Der Schreibservice wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
7. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d.h. via Postsendung, Faxsendung, Überbringung oder über elektronische Datenfernübertragung. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung in anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.
8. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Schreibservice unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Schreibservice alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Schreibservice von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen dem Schreibservice übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Schreibservice bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Schreibservice berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet der Schreibservice die Unterlagen zurück.
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
9. Termine, Fristen
In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Schreibservice schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Schreibservice nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
Kommt der Schreibservice mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der Schreibservice in Verzug befindet, höchstens jedoch 5 % des Wertes, als pauschalen Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt der Schreibservice für den Fall des Verzuges nicht.
10. Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Schreibservice abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.
Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Schreibservice auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchsten 30 % der Auftragssumme zu bestehen.
11. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz in Verbindung mit § 361a BGB, sich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftrageber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, gewöhnlich mit Zugang auf dem Server, auf dem sich sein E-Mail-Account befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist durch E-Mail oder durch einen anderen dauerhaften Datenträger zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat; spätestens jedoch drei Monate nach Vertragsschluss.
12. Leistungsmängel
Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich dem Schreibservice angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderung vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Der Schreibservice haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.
13. Sofortige Ausführung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der Widerrufsfrist nach Ziffer 9 zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
14. Störung, höhere Gewalt
Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
15. Stornierung
Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile des Textes zu bezahlen.
16. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und der Schreibservice sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
Der Schreibservice ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.
17. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Leistung sind vom Auftraggeber, soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist, unverzüglich, bei Nichtkaufleuten innerhalb von 14 Tagen, in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Unterbleibt eine solche Fristsetzung, sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung nach Fristsetzung hat der Auftraggeber das Recht auf wahlweise Wandlung oder Minderung.
18. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.
19. Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben, maschinell bearbeitet.
Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen, soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.
20. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden Risiko ausdrücklich hingewiesen.
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten aufgrund oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Recklinghausen.
die Wortmanufaktur Kerstin Scheffer
Surmannskamp 13, 45661 Recklinghausen
Telefon und Fax 0 23 61/7 22 52 - info@die-wortmanufaktur.net